Umwehrung
Sammelbegriff für alle Arten von Absturzsicherungen an Treppen.
Umwehrung ist der baurechtliche Oberbegriff für alle Vorrichtungen, die an Treppen, Podesten, Galerien und offenen Geschossdecken den Absturz von Personen verhindern. Dazu zählen Geländer, Brüstungen, Brüstungsgeländer und geschlossene Wände. Die Mindesthöhe der Umwehrung ist in den Landesbauordnungen und der DIN 18065 geregelt und richtet sich nach der Absturzhöhe und der Gebäudenutzung.
