Treppenlauf
Zusammenhängender Abschnitt einer Treppe zwischen zwei Ebenen.
Der Treppenlauf ist der ununterbrochene Abschnitt einer Treppe, der zwei Ebenen miteinander verbindet. Er besteht aus mindestens drei aufeinanderfolgenden Stufen und endet entweder an einem Podest oder der Geschossfläche. Ein Treppenlauf darf gemäß DIN 18065 maximal 18 Steigungen umfassen.
