Steigung (Stufenhöhe)
Senkrechter Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Stufen.
Die Steigung ist der lotrechte Abstand von einer Trittfläche zur nächsten, also die Höhe einer einzelnen Stufe. Zusammen mit dem Auftritt ergibt sie das Steigungsverhältnis und beeinflusst maßgeblich die Bequemlichkeit des Treppenlaufs. Die DIN 18065 erlaubt für notwendige Treppen Steigungen zwischen 140 mm und 200 mm; als besonders komfortabel gilt ein Wert um 170–180 mm.
