Schrittmaßregel
Faustformel für bequeme Treppen: 2 × Steigung + Auftritt ≈ 63 cm.
Die Schrittmaßregel ist die wichtigste Bequemlichkeitsregel im Treppenbau. Sie beschreibt das optimale Verhältnis von Steigung (S) und Auftritt (A): Zwei Steigungen plus ein Auftritt sollen etwa 63 cm ergeben (2S + A ≈ 630 mm, Toleranz ±30 mm). Dieses Maß entspricht der durchschnittlichen Schrittlänge eines Erwachsenen und sorgt für eine harmonische, rhythmische Begehbarkeit. Ein Steigungsverhältnis von 17/29 cm gilt als besonders komfortabel.
