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Notwendige Treppe

Baurechtlich vorgeschriebener Treppenlauf als Rettungsweg.

Laut Bauordnungen ist in jedem Gebäude mindestens eine notwendige Treppe vorgeschrieben. An notwendige Treppen werden erhöhte Anforderungen hinsichtlich Steigung, Auftritt, Laufbreite, Geländerhöhe und Tragfähigkeit gestellt. Die DIN 18065 definiert für notwendige Treppen Steigungen zwischen 140 mm und 200 mm und Auftritte zwischen 230 mm und 370 mm. Diese Treppen dienen als unverzichtbarer Zugangs- und Rettungsweg.

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