Kindersicherheit
Schutzmaßnahmen an Treppen für die Sicherheit von Kindern.
Die Kindersicherheit an Treppen umfasst mehrere Aspekte: Der lichte Abstand zwischen Geländerstäben darf maximal 12 cm betragen, um ein Durchschlüpfen zu verhindern. Horizontale Geländerfüllungen müssen so gestaltet sein, dass sie nicht als Kletterleiter nutzbar sind. An Treppenanfang und -ende können Treppenschutzgitter montiert werden, um Kleinkindern den Zugang zu versperren. Bei offenen Treppen sollten die Öffnungen zwischen den Stufen nicht größer als 12 cm sein.
