Geländerhöhe
Vorgeschriebene Mindesthöhe von Treppengeländern.
Die Geländerhöhe wird senkrecht von der Vorderkante der Stufe gemessen und ist abhängig von Nutzung und Absturzhöhe. In Wohnräumen beträgt sie mindestens 90 cm, in Arbeitsräumen 100 cm. Bei Absturzhöhen über 12 m ist eine Geländerhöhe von mindestens 110 cm vorgeschrieben. Der Handlauf sollte in einer Höhe von 80–120 cm montiert werden und eine Griffbreite von 45–60 mm aufweisen.
