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Auflager

Punkte, an denen Treppenlasten in das Gebäude eingeleitet werden.

Als Auflager bezeichnet man die Bereiche, über die die Lasten der Treppe in das Gebäude abgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel tragende Wände, Decken oder spezielle Befestigungspunkte. Nicht tragfähige Bauteile wie schwimmender Estrich oder dünne Vorsatzschalen sind als Auflager ungeeignet. Die Konstruktion muss die Belastungen der Treppenstufen berücksichtigen und sicher in das Gebäude einleiten.

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