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Absturzsicherung

Sammelbegriff für alle Schutzvorrichtungen gegen Stürze an Treppen.

Als Absturzsicherung bezeichnet man Vorrichtungen, die Personen vor dem Herunterfallen an offenen Treppenseiten, Podesten oder Galerien schützen. Dazu zählen Geländer, Brüstungen, Handläufe und Glaswände. Die Mindesthöhe richtet sich nach der Absturzhöhe und der Gebäudenutzung: Bei Wohngebäuden genügen 90 cm, bei Absturzhöhen über 12 m sind mindestens 110 cm vorgeschrieben. Die Anforderungen regelt die DIN 18065 in Verbindung mit den Landesbauordnungen.

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