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Was sind Nebentreppen und Haupttreppen?

Kurz und klar beantwortet.

In der deutschen Bauordnung wird zwischen Haupttreppen und Nebentreppen unterschieden:

Haupttreppen (notwendige Treppen) sind die ständigen Verbindungen zwischen Aufenthaltsräumen und dienen im Brandfall als Fluchtweg. Die DIN 18065 schreibt vor: - Laufbreite: mindestens 1 m - Stufenhöhe: 14–19 cm - Auftrittstiefe: 26–37 cm - Geländerhöhe: mindestens 90 cm - Lichte Öffnungen im Geländer: maximal 12 cm

Nebentreppen führen zu untergeordneten Bereichen wie Dachböden, Kellern oder Galerien und gelten nicht als Fluchtweg. Für sie erlaubt die Norm geringere Maße: Mindestbreite ab 50 cm und Stufenhöhen bis 21 cm.

HTS fertigt sowohl Haupt- als auch Nebentreppen nach Maß – die jeweiligen Normvorgaben werden selbstverständlich eingehalten.

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