Was sind Nebentreppen und Haupttreppen?
Kurz und klar beantwortet.
In der deutschen Bauordnung wird zwischen Haupttreppen und Nebentreppen unterschieden:
Haupttreppen (notwendige Treppen) sind die ständigen Verbindungen zwischen Aufenthaltsräumen und dienen im Brandfall als Fluchtweg. Die DIN 18065 schreibt vor: - Laufbreite: mindestens 1 m - Stufenhöhe: 14–19 cm - Auftrittstiefe: 26–37 cm - Geländerhöhe: mindestens 90 cm - Lichte Öffnungen im Geländer: maximal 12 cm
Nebentreppen führen zu untergeordneten Bereichen wie Dachböden, Kellern oder Galerien und gelten nicht als Fluchtweg. Für sie erlaubt die Norm geringere Maße: Mindestbreite ab 50 cm und Stufenhöhen bis 21 cm.
HTS fertigt sowohl Haupt- als auch Nebentreppen nach Maß – die jeweiligen Normvorgaben werden selbstverständlich eingehalten.
