Brauche ich für meine Treppe eine Baugenehmigung?
Kurz und klar beantwortet.
Für den Einbau oder Austausch einer Treppe in einem Wohngebäude benötigen Sie in der Regel keine separate Baugenehmigung. Die Treppe ist Teil des genehmigten Gebäudes und wird im Rahmen der Innenausbauarbeiten errichtet.
Jedoch wichtig: - Ein statischer Nachweis ist für jede tragende Treppe erforderlich – dieser belegt, dass die Konstruktion die auftretenden Lasten sicher aufnimmt - Die Treppe muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und gemäß DIN 18065 (Gebäudetreppen) gefertigt werden - Bei Neubauten ist die Treppe Teil der Baugenehmigung und muss in den Bauzeichnungen enthalten sein
HTS fertigt alle Treppen normenkonform nach DIN 18065 – mit den vorgeschriebenen Mindestmaßen für Laufbreite, Steigungshöhe und Auftrittstiefe. Der statische Nachweis ist in der Leistung enthalten.
